Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Benötigen Sie eine volle oder teilweise Straßen- oder Gehwegsperrung, ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Heizölanlieferung, eine Ausnahmegenehmigung von bestehenden Halt- und Parkverboten oder planen Sie ein Vorhaben bei welchem eine andere Einschränkung des öffentlichen Straßenverkehrs notwendig ist?
Dann haben Sie hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen zu beantragen. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten oder nach § 46 StVO Ausnahmen zulassen.
Für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Esslingen verwenden Sie ausschließlich den Vordruck des Landkreises Esslingen (PDF-Dokument, 208,40 KB, 19.01.2023). Den Antrag senden Sie entweder per Post oder per Mail an strassenverkehrsamt(@)lra-es.de. Die Homepage der Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier.
Straßensperrungen vom 26.08. bis voraussichtlich 02.09.24
icon.crdate06.08.2024
Zufahrten von Kirchheimerstr. in Wilhemstr./ Hohe Str./ Weishaarstr./ Friedrichstr., sowie der untere Teil des Kieswegs sind gesperrt
Aufgrund einer defekten Gasleitung muss in der Zeit vom 26.08.- bis voraussichtlich 02.09.2024, die Wilhelmstraße Ecke Hohe Straße für den Verkehr komplett gesperrt werden!
Das heißt, die Zufahrten von der Kirchheimer Straße in die Wilhelmstr., Hohe Str., Weishaarstr., Friedrichstr., sowie der untere Teil des Kiesweges sind gesperrt.
Die Umleitung hierfür erfolgt über die Untere Neue Straße, Kiesweg, daher werden im Kiesweg Halteverbote aufgestellt.
Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt.