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Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates

icon.crdate25.10.2023

Sitzung am Montag, 23.10.2023

Sitzung am Montag, 23.10.2023

TOP 1. Planung Sanierung Burgschule mit Sporthalle, Vorstellung Konzept für notwendige Sanierungsmaßnahmen

 

In der Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2023 wurde beschlossen erste Planungen für die notwendigen energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Burgschule und Sporthalle zu beauftragen. Zwischenzeitlich liegen nun die Grobkostenschätzungen als auch verschiedene Planungsvarianten mit aktuellen Fördermöglichkeiten vor. Das Büro RT-Architekten aus Neuhausen/Filder und die Fachplaner haben in der Sitzung die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt. Das Gremium ist sich einig den energetischen Standard-„Effizienzgebäude 70“ weiter zu verfolgen. Entweder mit Deckenheizungen und Raumlüftern mit Wärmerückgewinnung (Variante 1) oder mit Heizkörpern (Variante 2). Mit Variante 1 wäre auch die vollständige Sanierung der 27 Klassenzimmer im Inneren verbunden, da durch die Deckenheizungen und Lüftungsgeräte erhebliche Eingriffe in die Substanz notwendige wären. Die grobe Schätzung geht dabei von rund 12.825.000,00 € für die Variante 1 bzw. 7.468.000,00 Euro für die Variante 2 aus. Dem stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten gegenüber. Entweder als Einzelmaßnahme nach dem BEG EM oder über Kreditzuschüsse der KfW. Der Investitionsanteil der Gemeinde wird sich aber mindestens im Bereich zwischen rd. 7 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro bewegen. Ebenfalls notwendig, in den Kosten jedoch noch nicht enthalten, ist die Sanierung der Sanitäranlagen. Dies soll im weiteren noch mit untersucht werden.

Die Sporthalle ist ein Stahlbetonbau, der in seiner Grundsubstanz auf Ende der sechziger Anfang der siebziger Jahre zurückgeht. Der Wärmeschutz wurde damals nur mäßig berücksichtigt. Dies führt heute zu erheblichen Schwierigkeiten die Gebäudehülle energetisch zu ertüchtigen. Dabei ist durch die vielfältigen Auskragungen sowie Vor- und Rücksprünge eine wärmebrückenfreie Ertüchtigung unmöglich. Eine substanzerhaltende Sanierung wird jedoch empfohlen. Hier geht die Schätzung von rund  2 Millionen Euro aus. Fördermöglichkeiten gibt es hier keine.

TOP 2. Burgschule
Sanierung Roter Platz, hier: Sachstandsbericht und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Die Sanierungsarbeiten für das Kleinspielfeld bei der Burgschule wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 24. April 2023 an die Fa. Polytan aus Burgheim zum Bruttoangebotspreis von 97.324,63 Euro brutto vergeben. Mit Aufnahme der Bautätigkeit in den Sommerferien 2023 wurde festgestellt, dass insbesondere der Unterbau des Tartanplatzes nicht mehr tragfähig ist. Vor dem Hintergrund der nunmehr erforderlichen grundhaften Erneuerung des Roten Platzes, wird ein erneuter Bau- und Ausschreibungsbeschluss erforderlich. Die Ebenheit des Platzes, das Schadensbild an der Oberfläche, die geringe Rissbildung und Stichproben am Rand des Platzes, ließen sowohl beim Fachplaner dem  Büro Fischer+Partner aus Reichnenbach/Fils als auch bei Polytan keinen Verdacht aufkommen, dass die Tragschichten des Platzes unzureichend sind.

Aus diesem Grund wurden keine Erkundung durch einem Baugrundgutachter durchgeführt. Der bröselige und belastete Restasphalt der Asphalttragschicht muss ausgebaut und entsorgt werden. Der Analysebericht des nun nachträglich zugezogenen Baugrundgutachters weist für die Asphalttragschicht der Platzfläche Teerbelastungen aus. Die PAK-Konzentrationen wurden mit 20 mg/kg und 1,17 mg/kg bestimmt. Die Empfehlung des Gutachters  ist es, für die Ausschreibung eine PAK-Konzentration bis max. 25 mg/kg anzusetzen. Eine „Verklebung“ der alten Asphaltreste zu einer funktionsfähigen und vor allem haltbaren Tragschicht ist nicht möglich, da die ursprüngliche Asphaltschicht lediglich 3 cm und die darunterliegende Schottertragschicht lediglich 10 cm aufweist. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass der bestehende Platz keinerlei Drainagen besitzt. Dies war ohne Aufgraben auch gänzlich unerwartet, weil der Platz am Spielfeldrand keine Entwässerung hat. Um den Platz haltbar und tragfähig aufzubauen müssen alle Schichten komplett ausgebaut werden. Anschließend ist das Kleinspielfeld, um ca. 15 cm abzugraben, so dass eine 25cm starke Schottertragschicht und 6,5cm wasserdurchlässige Asphalttragschicht eingebaut werden kann. Zusätzlich muss die fehlende Drainage ergänzt werden. Der Einbau der Kunststoffflächen (Basisschicht  13mm + 7mm Oberschicht) erfolgt dann im Anschluss durch die bereits beauftragte Firma Polytan. Eine Grundsanierung des Platzes ist aus o.g. Gründen leider unabdingbar. Warum das Spielfeld in der Vergangenheit in dieser Form erstellt wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Die Vergabe der Grundsanierung ist für die Sitzung am 4. Dezember 2023 vorgesehen. Im Haushalt 2023 sind für diese Maßnahme 80.000 € eingestellt. Die überschießenden Mittel sollen weiterhin vorläufig aus dem Gesamtansatz für die Unterhaltung sonstigen unbeweglichen Vermögens gedeckt werden. Es wurde ein Antrag auf Sportstättenförderung gestellt. Eine Bewilligungsbescheid ist hierzu zwischenzeitlich ergangen.

TOP 3. Hochwasserschutz Wendlingen BA 1+2, hier: Umgesetzte Maßnahmen auf Gemarkung Köngen

Ziel der Baumaßnahme ist die Ortslagen in Wendlingen und Köngen künftig gegen ein hundertjährliches Hochwasser unter Berücksichtigung von künftigen Klimaveränderungen zu schützen. Dafür wurden die bestehenden Hochwasserschutzdämme ertüchtigt und um einen Meter erhöht. In einem ersten Bauabschnitt wurde zunächst der Hochwasserschutzdamm entlang dem Baugebiet Wert auf der linken Neckarseite zwischen der Autobahnbrücke und der Römerbrücke erhöht. Nach Fertigstellung der Hochwasser- schutzeinrichtungen auf der linken Neckarseite wurde der Hochwasserschutzdamm zwischen der Ulrichsbrücke und dem Wendlinger Wehr auf der rechten Neckarseite neu gebaut und erhöht. Der Gemeinderat hat die  abgeschlossene Maßnahme auf Gemarkung Köngen gebilligt. Der Kostenanteil der Gemeinde Köngen beläuft sich auf 190.448,11 Euro. Dies entspricht 6,5 Prozent an den Gesamtkosten der Maßnahme.

TOP 4. Neuerrichtung Flüchtlingsunterkunft Mühlehof 7
hier: Sachstandsbericht zur Planung/Ausschreibung, angepasster Bau- und Ausschreibungsbeschluss

Architekt Luber hat in seinem Sachstandsbericht folgende Positionen aufgezeigt. Mit der Entscheidung des Gemeinderats auf ein drittes Geschoss zu verzichten, konnte bei der letzten Decke auf eine Betondecke verzichtet werden. So wird nun ein Walmdach errichtet, das eine Neigung von 22 Grad hat. So konnten rund 100.000 Euro eingespart werden. Die Gründung erfolgt nun mit Bohrpfählen. Dies hat auch weniger Erdaushub zur Folge. Ebenfalls zugestimmt hat der Gemeinderat dem Farbgebungskonzept. Der Recyclinghof wird für die Dauer der Bauzeit an die Sporthalle Fuchsgrube verlegt. Dann erst kann eine Baustellenzufahrt eingerichtet werden. Die erforderlichen Baugenehmigungen werden in den nächsten zwei Wochen erwartet. Die Ausschreibung für das Gesamtgebäude dürfte bis Ende November versandbereit sein. Die Baukosten belaufen sich nun mit den Einsparungen auf 2.454.505,00 Euro.

TOP 5. Errichtung einer vorläufigen Unterbringung nach § 7 FlüAG durch den Landkreis Esslingen auf dem Areal Robert-Bosch-Straße 1 Köngen
- Beteiligung der Gemeinde Köngen für die Anschlussunterbringung nach § 18 Abs. 2 FlüAG

Der Landkreis Esslingen hat den Untermietvertrag für die Beteiligung der Gemeinde Köngen mit ca. 40 Personen für die Anschlussunterbringung vorgelegt. Der Landkreis selbst hat die gesamte Wohnanlage nur noch auf 36 Monate angemietet. Begründet wird dies mit der nicht kalkulierbaren Entwicklung der allg. Flüchtlingssituation. Eine Verlängerungsoption gibt es aber. Insoweit steht die Anlage der Gemeinde Köngen für zunächst 34 Monate zur Verfügung. Zugleich wurden die bei der Vorstellung des Projekts im März dieses Jahres genannten Mietkosten und Anlaufkosten konkretisiert. Die monatliche Miete beträgt nun genau 8.076,00 Euro. Hinzu kommt der jährliche Pachtanteil am Grundstück mit 34.154,00 Euro. Dies auf den Monat umgerechnet ergibt 2.846,17 Euro. Damit ergibt sich nun rechnerisch eine Miete/Pacht von 10.922,17 Euro im Monat. Dieser Betrag ist damit deutlich niedriger als die vom Landkreis im März 2023 genannten 20.000,00 Euro. Hinzu kommen die Nebenkostenvorausleistungen mit 20.000,00 Euro im Monat für die Betriebskosten für Trafo, Müllentsorgung, Security und Grundsteuer. Weiter hinzu kommen die Kosten für Strom und Wasser. Damit muss nun mit mindestens 31.000,00 Euro (ohne Strom und Wasser) im Monat kalkuliert werden. Die Anlaufkosten sind mit einem Einmalbetrag mit ca. 400.000 Euro angegeben. Hier sind neben den im März genannten Tiefbauarbeiten auch die anteiligen Kosten der Gemeinde für den Aufbau der Anlage, die Architektenleistungen, Elektroarbeiten usw. enthalten. Alle Kosten fließen in die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Unterkünfte ein. Derzeit wird von einer Gebühr von 360 Euro pro Person und Platz im Monat ausgegangen. Bei einer Vollbelegung mit ca. 40 Plätzen können so 172.800 Euro refinanziert werden. Dies entspricht etwas mehr als der Hälfte der Mietkosten. Aufgrund der aktuellen Auslastung der kommunalen Unterkünfte können nur noch Restplatzvergaben für Einzelpersonen erfolgen. Es ist nicht möglich das Aufnahmesoll für 2023 in den bestehenden Unterbringungen zu realisieren. Familiennachzüge sind angekündigt und sofort aufzunehmen, werden aber in dem Aufnahmejahr nicht an die Unterbringungsquote angerechnet, sondern erst im kommenden Jahr. Ebenso sind Räumungsklagen angekündigt, die zu weiteren Obdachlosenunterbringungen führen werden. Wie sich die Flüchtlingssituation insgesamt weiter entwickelt ist schwer zu sagen. Angesichts der jüngsten Ereignisse im Nahen Osten bleibt die Lage angespannt. Die Containeranlage in der Robert-Bosch-Straße wird als Überbrückungskapazität mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit zwingend benötigt. Denn auch die Gebäude in der Wertstraße sind dringend sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat dem Abschluss des Vertrages zugestimmt.

TOP 6. Erweiterung Kita "Burggärtle", hier: Vergabebeschluss
- Boden- und Wandbeläge
- Außenanlagen
- Schreinerarbeiten / Ausstattung

a) Gewerk Boden- und Wandbeläge

Das Gewerk Boden- und Wandbeläge wird an den günstigsten Bieter, die Firma Kraft GmbH, Ludwigsburg zum Angebotspreis in Höhe von 63.751,92 € brutto, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung, vergeben.

b) Gewerk Außenanlagen

Das Gewerk Außenanlagen wird an den günstigsten Bieter, die Firma Fa. Johannes Ehmann GmbH aus Esslingen zum Angebotspreis in Höhe von 235.896,82 EURO vergeben.

c) Gewerk Schreinerarbeiten

Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt das Gewerk Schreinerarbeiten / Ausstattung für das Bauvorhaben „Erweiterung Kita Burggärtle“ eigenständig, auch ohne einen Vergabebeschluss des Gemeinderats, zu beauftragen, sofern die geprüfte Angebotssumme das Budget um nicht mehr als 15 % überschreitet.

 

TOP 7. Sanierung der Steinbruchstraße, hier: Beauftragung des Ing.büro SI aus Weilheim für die Leistungsphasen 7 bis 9

Die Sanierungsarbeiten an der Steinbruchstraße werden ab dem 06. November beginnen. Das Büro SI aus Weilheim/Teck wurde als Fachplaner nun mit den weiteren Leistungsphasen 7 bis 9 der Gesamtplanung beauftragt.

 

TOP 8. Ausschreibung Jahresbaulos Straßenunterhaltung 2024

Zur Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung von Maßnahmen der Straßenunterhaltung soll die Vergabe von Fremdleistungen weiterhin, wie aktuell in 2023, gebündelt und in Form eines Jahresloses vergeben werden. Unter Anderem ist hier vorgesehen: Belags- und Unterhaltungsarbeiten an Feldwegen und an innerörtlichen Straßen und Plätzen, Schlaglöcher und Frostschäden, Tätigkeiten wie der Einbau und die Sanierung von kleineren, bituminösen Flächen allgemein, Verguss von Fahrbahnrissen, Ausbesserungsarbeiten an Randeinfassungen und unter anderem auch die Sanierung von Kanal- und Einlaufschächten sowie weitere Erhaltungsmaßnahmen und Kleinmaßnahmen im Tiefbau. Im Haushalt 2024 werden für die Straßenunterhaltung voraussichtlich 300.000 Euro vorgesehen. Das Volumen für das Jahreslos wird aktuell mit 150.000 Euro angesetzt.

 

TOP 9. Betriebsplan 2024 Gemeindewald

Dem Nutzungs- und Kulturplan 2024 für den Gemeindewald wurde wie vom Staatlichen Forstamt Kirchheim vorgelegt zugestimmt.

 

TOP 10. Spendenbericht 1.1.-10.10.2023

Die aufgeführten Spenden werden zu den angegebenen Zwecken angenommen.

 

Weiterführende Informationen im Ratsinfosystem